Nein, online durchgeführte Erste-Hilfe-Ausbildungen können analog zum Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nicht anerkannt werden.
Den Vereinen, die verpflichtet sind qualifizierte Ersthelfer*innen bereitzustellen, drohen insoweit Konsequenzen von Seiten des zuständigen Unfallversicherungsträgers (VBG).