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Foto DAV/Hans Herbig

Fortbildungsregelung 2027

Fortbildungspflicht

Nach Abschluss einer DAV-Ausbildung ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen Voraussetzung für den Erhalt der Lizenz und der Jahresmarke (nur mit DAV-Ausweis). Die erforderlichen Fortbildungsintervalle sind abhängig von der jeweiligen Ausbildungsrichtung.

DAV-Lizenz - Fortbildungspflicht
  • Wanderleiter*innen  - alle 5 Jahre (Infos s.h. unten)
  • Kletterbetreuer*innen - alle 4 Jahre
  • Trainer*innen C / Fachübungsleiter*innen - alle 4 Jahre
  • Trainer*innen B / Übungsleiter*innen B - alle 4 Jahre
  • Freeride-Guides / Routenbauer*innen - alle 4 Jahre
  • Familiengruppenleiter*innen  - alle 3 Jahre
  • Trainer*innen A Sportklettern Leistungssport- alle 2 Jahre
alle 5 Jahre
Wanderleiter*in                              
 
 
letzte Aus-/Fortbildung: 

2026 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2025 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2024 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2023 - Fortbilldung empfohlen

 

2022 und ältere Lizenzen - Fortbildung nötig

alle 4 Jahre
Kletterbetreuer*in, Trainer*in B/C, alle weiteren Lizenzen
 
letzte Aus-/Fortbildung:

2026 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2025 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2024 - Fortbildung empfohlen

 

2023 - Fortbildung nötig

 

2022 - zwei Fortbildungen nötig

         - Kletterbetreuer*in 2,5 Tage Fortbildung mit Sicherungsinhalten

alle 3 Jahre
Familiengruppenleiter*in
 
 
letzte Aus-/Fortbildung:

2026 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2025 - Fortbildung möglich        

 

2024 - Fortbildung nötig

 

2023 - zwei Fortbildungen nötig

alle 2 Jahre
Trainer*in A Sportklettern                  

 

 
letzte Aus-/Fortbildung:

2026 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2025 - Fortbildung nötig

 

2024 -zwei Fortbildungen nötig

*bei kurzfristig freien Kursplätzen möglich

Tipps zur Fortbildung
  • Mehrfach-Verlängerung: Viele Fortbildungen verlängern mehrere Lizenzen gleichzeitig. Prüfe in der Fortbildungsbeschreibung unter „Voraussetzungen“, für welche Ausbildungsrichtungen sie anerkannt ist.
  • Präsenz und Webinare: Es gibt Präsenzformate und digitale Webinare. Für den Lizenzerhalt zählen Webinare nur im Wechsel mit Präsenzfortbildungen.
  • Nachholen: Wenn du eine Fortbildung verpasst hast, kannst du im Folgejahr zwei Fortbildungen besuchen. Davon darf maximal eine ein Webinar sein. Ausnahme: 2,5-tägige Fortbildung in Präsenz für Kletterbetreuer*innen
Fortbildungspflicht für Wanderleiter*innen (seit 2025)
  • Damit du fachlich aktuell bleibst, gilt eine Fortbildungspflicht im 5-Jahres-Rhythmus.
  • Übergangsfrist bis 2027: Mit einer älteren Lizenz kannst du die erforderliche Fortbildung auch noch im Jahr 2027 absolvieren, um die Vorgabe zu erfüllen.
  • Erste Prüfung: Bei den Jahresmarken 2028 wird erstmals geprüft, ob in den letzten 5 Jahren eine Fortbildung besucht wurde.

 

Was zählt als Fortbildung

Deutscher Alpenverein e.V., Ressort Bildung, Anni-Albers-Str. 7, 80807 München, ausbildung@alpenverein.de