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Fortbildungsregelung 2026

Fortbildungspflicht
  • Für alle abgeschlossenen DAV-Ausbildungen mit DAV-Ausweis gilt: Um Lizenz und Jahresmarke zu behalten, musst du regelmäßig Fortbildungen besuchen.
  • Das Intervall der Fortbildungspflicht variiert je nach Ausbildungsrichtung.
  • Prüfe die für dich gültigen Intervalle in den Zulassungs- und Fortbildungsregeln deiner Ausbildungsrichtung.
DAV-Lizenz - Fortbildungspflicht
  • Wanderleiter*in  - alle 5 Jahre (Infos s.h. unten)
  • Kletterbetreuer*in - alle 4 Jahre
  • Trainer*in C / Fachübungsleiter*in - alle 4 Jahre
  • Trainer*in B / Übungsleiter*in B - alle 4 Jahre
  • Freeride-Guides / Routenbauer*in - alle 4 Jahre
  • Familiengruppenleiter*in  - alle 3 Jahre
  • Trainer*in A - alle 2 Jahre
Letzte Aus-/Fortbildung
Trainer*in B / C, alle weiteren - Fortbildungspflicht alle 4 Jahre:

 

2025 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2024 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2023 - Fortbildung empfohlen

 

2022 - Fortbildung nötig

 

2021 - zwei Fortbildungen nötig

Letzte Aus-/Fortbildung
Kletterbetreuer*in - Fortbildungspflicht alle 4 Jahre:    

 

2025 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2024 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2023 - Fortbildung empfohlen

 

2022 - Fortbildung nötig

 

2021 - 2,5-tägige Fortbildung mit Sicherungsinhalten nötig

Letzte Aus-/Fortbildung
Familiengruppenleitungen - Fortbildungspflicht alle 3 Jahre:

 

2025 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2024 - Fortbildung möglich                              

 

2023 - Fortbildung nötig

 

2022 - zwei Fortbildungen nötig

Letzte Aus-/Fortbildung
Trainer*in A  - Fortbildungspflicht alle 2 Jahre:

 

2025 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2024 - Fortbildung nötig

 

2023 -zwei Fortbildungen nötig

*bei kurzfristig freien Kursplätzen möglich

Tipps zur Fortbildung
  • Mehrfach-Verlängerung: Viele Fortbildungen verlängern mehrere Lizenzen gleichzeitig. Prüfe in der Fortbildungsbeschreibung unter „Voraussetzungen“, für welche Ausbildungsrichtungen sie anerkannt ist.
  • Präsenz und Webinare: Es gibt Präsenzformate und digitale Webinare. Für den Lizenzerhalt zählen Webinare nur im Wechsel mit Präsenzfortbildungen.
  • Nachholen: Wenn du eine Fortbildung verpasst hast, kannst du im Folgejahr zwei Fortbildungen besuchen. Davon darf maximal eine ein Webinar sein. Ausnahme: 2,5-tägige Fortbildung in Präsenz für Kletterbetreuer*innen
Fortbildungspflicht für Wanderleiter*innen (seit 2025)

 

  • Damit du fachlich aktuell bleibst, gilt eine Fortbildungspflicht im 5-Jahres-Rhythmus.
  • Übergangsfrist bis 2027: Du kannst 2026 oder 2027 eine Fortbildung besuchen, um die Vorgabe zu erfüllen.
  • Erste Prüfung: Bei den Jahresmarken 2028 wird erstmals geprüft, ob in den letzten 5 Jahren eine Fortbildung besucht wurde.

 

Was zählt als Fortbildung

Deutscher Alpenverein e.V., Ressort Bildung, Anni-Albers-Str. 7, 80807 München, ausbildung@alpenverein.de