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Fortbildungsregelung 2025

Fortbildungsregelung 2025

Für alle abgeschlossenen DAV-Ausbildungen mit DAV-Ausweis müssen für den Erhalt der Jahresmarke regelmäßig Fortbildungen besucht werden. Das Intervall der Fortbildungspflicht variiert je nach Ausbildungsrichtung.

DAV-Lizenz - Fortbildungspflicht
  • Wanderleiter*in  - neu alle 5 Jahre (Infos s.h. unten)
  • Kletterbetreuer*in - neu alle 4 Jahre
  • Trainer*in C / Fachübungsleiter*in - alle 4 Jahre
  • Trainer*in B / Übungsleiter*in B - alle 4 Jahre
  • Freeride-Guides / Routenbauer*in - alle 4 Jahre
  • Familiengruppenleiter*in  - neu alle 3 Jahre
  • Trainer*in A - alle 2 Jahre
Letzte Aus-/Fortbildung
Trainer*in B / C, alle weiteren - Fortbildungspflicht alle 4 Jahre:

 

2024 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2023 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2022 - Fortbildung empfohlen

 

2021 - Fortbildung nötig

 

2020 - zwei Fortbildungen nötig

Letzte Aus-/Fortbildung
Kletterbetreuer*in - Fortbildungspflicht alle 4 Jahre:    

 

2024 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2023 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2022 - Fortbildung empfohlen

 

2021 - Fortbildung nötig

 

2020 - eine Fortbildung nötig (Übergangsfrist)

 

2019 - eine Fortbildung nötig (Übergangsfrist)

Letzte Aus-/Fortbildung
Familiengruppenleitungen - Fortbildungspflicht alle 3 Jahre:
 

2024 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2023 - Fortbildung möglich                              

 

2022 - Fortbildung nötig

 

2021 - eine Fortbildungen nötig (Übergangsregelung)

Letzte Aus-/Fortbildung
Trainer*in A  -                       Fortbildungspflicht alle 2 Jahre:
                                            

2024 - Fortbildung nicht vorgesehen*

 

2023 - Fortbildung nötig                        

 

2022 -zwei Fortbildungen nötig

 

*bei kurzfristig freien Kursplätzen möglich

Tipps:

  • Viele Fortbildungen ermöglichen, mehrere Lizenzen gleichzeitig zu verlängern. In der Beschreibung der Fortbildung finden sich unter „Voraussetzungen“ jeweils alle Ausbildungsrichtungen, für die die Fortbildung zugelassen und anerkannt ist.
  • Neben präsenten Fortbildungen gibt es digitale Veranstaltungen (Webinare). Webinare zählen für den Lizenzerhalt im Wechsel mit präsenten Fortbildungen.
  • Wer verpasst hat, rechtzeitig eine Fortbildung zu besuchen, kann die Fortbildungspflicht im darauffolgenden Jahr durch den Besuch von 2 Fortbildungen erfüllen. Davon darf maximal eine ein Webinar sein.
  • Kletterbetreuer*innen können im 5. und 6. Jahr eine 2,5-tägige Fortbildung anstatt von 2 Tagesfortbildungen besuchen.
  • Fächerübergreifende Fortbildungen werden zukünftig nicht mehr angeboten.  
Neu: Fortbildungspflicht für Wanderleiter*innen:


Damit auch Wanderleiter*innen künftig auf dem aktuellen Wissensstand sind und ihre Kompetenzen regelmäßig erweitern, führen wir eine 5-jährige Fortbildungspflicht ein.

Die Regelung greift nach einer Übergangsfrist von 3 Jahren. Das heißt, Wanderleiter*innen können 2025, 2026 oder 2027 eine Fortbildung besuchen, um die neue Vorgabe zu erfüllen. Bei der Erstellung der Jahresmarken für das Jahr 2028 wird erstmals geprüft, ob innerhalb der letzten 5 Jahre eine Fortbildung besucht wurde.

Als Fortbildung gelten
Dokumente

Deutscher Alpenverein e.V., Ressort Bildung, Anni-Albers-Str. 7, 80807 München, ausbildung@alpenverein.de