Die Verlängerung der Fortbildungspflicht für alle DAV-Lizenzen um ein Jahr bleibt auch für das Kursjahr 2023 bestehen.
Wer seine letzte Aus- oder Fortbildung erst vor ein oder zwei Jahren besucht hat, sollte auf eine Fortbildung verzichten. Die Fortbildungsplätze werden dringend für (demnächst) fortbildungspflichtige Personen benötigt. Wir behalten uns vor, online vorgemerkte Personen, die keine Fortbildung brauchen, auf die Warteliste zu verschieben.
Wir behalten uns ebenfalls bei den Ausbildungskursen vor, Personen vorzuziehen, die eine oder mehrere Kursabsagen erhalten haben.