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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Aus- und Fortbildungskurse des Deutschen Alpenvereins e.V.

Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Präsenz-Aus- und Fortbildungskursen der Ressorts Bildung und Sportentwicklung im Deutschen Alpenverein (Buchung über ausbildung.alpenverein.de) und für die Teilnahme an Webinaren und E-Learning-Kursen auf lernen.alpenverein.de.
Stand: November 2023   

Vertragspartner
Deutscher Alpenverein e. V., Anni-Albers-Str. 7, 80807 München
Präsidium (gesetzlicher Vertreter): Roland Stierle, Präsident; Burgi Beste, Jürgen Epple, Wolfgang Arnoldt, Melanie Grimm, Annika Quantz und Ernst Schick, Vizepräsident*innen

Vereinsregister
Amtsgericht München VR7751
Kontakt Tel.: 089/140 03 - 555, Fax: 089/140 03 - 12, E-Mail: ausbildung@alpenverein.de

1. Kursplatzreservierung und Anmeldung
Teilnehmende können nur über DAV-Sektionen oder vom DAV anerkannte Gastverbände gemeldet werden. Anmeldungen von Privatpersonen sind nicht möglich. Eine Kursplatzreservierung kann über die Internetseiten des DAV (ausbildung.alpenverein.de), per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Nach Eingang einer Online-Reservierung erhält die reservierende Person eine Vormerkungsbestätigung oder, wenn der Kurs ausgebucht ist, eine Information über einen Platz auf der Warteliste.
Nach einer Reservierung muss sich der/die Kursanmelder*in binnen vier Wochen mit dem aktuell gültigen Anmeldeformular verbindlich anmelden. Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sie von der Sektion oder dem meldenden Gastverband rechtsverbindlich unterschrieben ist und der/die Kursanmelder*in die Zulassungsvoraussetzungen zu dem betreffenden Kurs erfüllt. Sollte nach der Reservierung kein gültiges Anmeldeformular fristgerecht beim DAV eingehen, verfallen die Vormerkung und damit der Anspruch auf einen Kursplatz ohne eine weitere Benachrichtigung.

2. Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Anmeldung zu einem Kurs bestätigt der/die Teilnehmer*in verbindlich, dass er/sie die im Ausbildungsprogramm angegebenen Voraussetzungen erfüllt, sich des immanenten Risikos von Berg- und Klettersport bewusst ist und bereit ist, dieses einzugehen. Mit dem Erscheinen bei einem Kurs bestätigt der/die Teilnehmer*in, dass er/sie physisch und psychisch den Kursanforderungen gewachsen ist. Erfüllt eine teilnehmende Person nicht die Teilnahmevoraussetzungen oder die Anforderungen, die zum Absolvieren des Kurses notwendig sind, kann die Kursleitung die betreffende Person vom Kurs ausschließen.
Das Mindestalter bei Kursbeginn beträgt 18 Jahre (außer Kinder bei Kursen für Erwachsene mit Kindern). Für die Trainer*in A Leistungssport-Ausbildung beträgt das Mindestalter 23 Jahre. Für den/die Fachübungsleiter*in Skilauf Lehrgang 1 in der Jugendbildungsstätte Bad Hindelang beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt bei Kursen für Erwachsene mit Kindern generell den/dem teilnehmenden Erziehungsberechtigten.
Die Mitnahme von Haustieren zum Kurs ist grundsätzlich nicht gestattet.

3. Kursgebühren und Zahlungsfälligkeiten
Es gelten die im jeweiligen Ausbildungsprogramm aufgeführten Teilnahmegebühren. Wird eine Person über eine Sektion gemeldet, wird sowohl dem/der Teilnehmer*in als auch der meldenden Sektion eine anteilige Kursgebühr in Rechnung gestellt. Die Übernahme der kompletten Kursgebühr durch den/die Teilnehmer*in ist nicht möglich. Erfolgt die Anmeldung über einen Gastverband, wird der teilnehmenden Person der gesamte Gastverbandspreis in Rechnung gestellt. Die Kursgebühren werden ca. drei Wochen vor Kursbeginn von den dem DAV gemeldeten Konten abgebucht. Liegt keine Abbuchungsermächtigung vor, sind die Kursgebühren nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Hat eine angemeldete Person ihre Kursgebühr bis zum Kursbeginn nicht bezahlt oder hat sie sonstige Zahlungsausstände beim DAV, kann ihr die Kursteilnahme verweigert werden.

4. Kursgebühren bei Abweichung von der für den Kurs ausgeschriebenen Übernachtung und Verpflegung
Nimmt eine Person bei einem Ausbildungs- oder Prüfungskurs keine Übernachtung und keine Verpflegung in Anspruch, reduziert sich die Teilnahmegebühr um € 12,– pro Übernachtung, wenn dies bei der Kursanmeldung angegeben wird. Eine nachträgliche Änderung der Unterbringung ist nur bis 30 Tage vor dem Kursbeginn möglich. Bei Fortbildungskursen wird generell keine Kostenreduzierung bei Nichtinanspruchnahme der Übernachtung und Verpflegung gewährt.
Die Option ohne Übernachtung und mit Verpflegung kann nicht gewählt werden.
Bucht ein*e Teilnehmer*in eigeninitiativ ein Einzelzimmer in der Kursunterkunft, trägt er/sie die Gesamtkosten für die Übernachtung im Einzelzimmer, die Teilnahmegebühr wird nicht reduziert.

5. Kosten bei Prüfungs-Wiederholung
Bei Wiederholung einzelner Prüfungsteile in Rahmen einer regulären Aus- oder Fortbildung werden vom Ressort Bildung keine Gebühren erhoben. Die Organisation und die Bezahlung der Unterkunft und der Verpflegung werden von der wiederholenden Person selbst vorgenommen. Die Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Bei der Wiederholung eines gesamten Lehrgangs werden dem/der Teilnehmer*in und der Sektion die vollen Kursgebühren in Rechnung gestellt. Bei einem Prüfungskurs nur für Wiederholer*innen wird dem/der Teilnehmer*in eine Kursgebühr in Rechnung gestellt.

6. Kursrücktritt und Stornogebühren
Ein Kursrücktritt muss schriftlich erfolgen.

  • Bis 30 Tage vor Kursbeginn wird bei einem Kursrücktritt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,– berechnet.
  • Erfolgt ein Rücktritt 29 bis 11 Tage vor Kursbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von € 50,– bei Ausbildungskursen, Zusatzqualifikationen, Vorbereitungs- und Trainingslehrgängen und € 25,– bei Fortbildungskursen berechnet. Die Sektion erhält eine volle Rückerstattung ihres Sektionsanteils.
  • Erfolgt ein Rücktritt 10 Tage vor Kursbeginn oder kürzer oder erscheint die angemeldete Person nicht zum Kurs, werden bei Ausbildungskursen, Zusatzqualifikationen, Vorbereitungs- und Trainingslehrgängen die volle Teilnahmegebühr und die volle Sektionsgebühr bzw. die volle Gastverbandsgebühr fällig.
  • Erfolgt ein Rücktritt 10 Tage vor Kursbeginn oder kürzer, wird bei Fortbildungen die volle Teilnahmegebühr bzw. die volle Gastverbandsgebühr fällig. Die Sektion erhält eine volle Rückerstattung ihres Sektionsanteils. Erscheint die angemeldete Person nicht zum Kurs, werden die volle Teilnahmegebühr und die volle Sektionsgebühr bzw. die volle Gastverbandsgebühr fällig.

Muss eine Person einen Kurs aufgrund nicht erfüllter Zulassungsvoraussetzungen abbrechen, werden die volle Teilnahmegebühr und die volle Sektionsgebühr, bzw. die volle Gastverbandsgebühr fällig.

Bei einer krankheitsbedingten Absage einer Fortbildung oder einer Familiengruppenleitergrundausbildung 10 Tage vor Kursbeginn oder kürzer, wird eine Stornogebühr in Höhe von € 60,– berechnet, vorausgesetzt, dem Ressort Bildung liegt bis spätestens 5 Tage nach Kursbeginn ein ärztliches Attest vor. Die Sektion erhält eine volle Rückerstattung ihres Sektionsanteils.

Bei einer Absage der Prüfungswiederholung im Rahmen einer regulären Aus- oder Fortbildung wird ab 29 Tage vor dem Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,– berechnet.

Bei Stornierung einer Familie - Eltern(teil) und Kind(er) - fallen für Kinder keine Stornogebühren an. Bei der Stornierung eines einzelnen Kindes ab 29 Tage vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von € 25,- berechnet.

7. Umbuchung
Eine Umbuchung bis 30 Tage vor Kursbeginn ist kostenfrei. Bei einer Umbuchung 29 Tage bis 11 Tage vor Kursbeginn wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 25,– in Rechnung gestellt. Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn ein Kursplatz frei ist. Bei einer Umbuchung 10 Tage vor Kursbeginn oder kürzer ist die volle Teilnahmegebühr fällig.

8. Gebühr für Anerkennung externer Ausbildungen mit Ausweiserstellung
Für die Bearbeitung von Anerkennungen externer, nicht beim DAV absolvierter Ausbildungen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- in Rechnung gestellt, wenn auf das Anerkennungsverfahren die Ausstellung eines DAV-Ausweises erfolgt.

9. Seminar-Rücktrittsversicherung
Eine Seminarversicherung (Rücktritts- und Abbruchversicherung) über die Bernhard Assekuranzmakler GmbH bei der Würzburger Versicherungs-AG ist in der Teilnahmegebühr obligatorisch enthalten. Sie gilt für Ausbildungskurse, Zusatzqualifikationen, Vorbereitungs- und Trainingslehrgänge. Die Seminar-Rücktrittsversicherung ist nicht enthalten bei Fortbildungen, bei den JDAV-Zusatzqualifikationen, bei den Ausbildungskursen zum/zur Familiengruppenleiter*in und bei eigens für Sektionen, Landes- und Gastverbände beantragte Kurse.
Versicherte Ereignisse sind beispielsweise unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung oder Schwangerschaft. Versichert sind sowohl der Teilnehmerbetrag als auch der Sektionsbeitrag. Im Versicherungsfall erhalten sowohl der/die Teilnehmer*in als auch die Sektion von der Würzburger
Versicherungs-AG ihre Kosten abzüglich des Selbstbehalts erstattet. Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 20,–. Die genauen Versicherungsbedingungen können Sie anfordern bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH, Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, Tel. 08104-891677.
Bei einem etwaigen Versicherungsfall müssen innerhalb eines Monats nach Eintreten alle notwendigen Daten durch den/die Teilnehmer*in an die Würzburger Versicherungs-AG übermittelt werden, welche in der Folge die weitere Bearbeitung übernimmt.

10. Unfallversicherung
Alle Kursteilnehmer*innen sind über die Generali Versicherungs AG sowie über die Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert. Darüber hinaus empfehlen wir den Kursteilnehmer*innen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

11. Absage bzw. Verlegung durch den DAV
Der DAV behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Anzahl von Teilnehmer*innen, Kursleiter*in-Ausfall, Absage der Unterkunft bzw. bei höherer Gewalt (z. B. große Lawinengefahr, Unwetter) kurzfristig abzusagen, abzubrechen oder zu verlegen. Bei Absage durch den DAV entsteht kein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Kurs. Bereits in Rechnung gestellte Kursgebühren werden gegebenenfalls anteilig gutgeschrieben. Die Kosten für bereits gekaufte oder gebuchte Fahrkarten werden nicht erstattet. Bei einem notwendigen kurzfristigen Standortwechsel werden Mehr- oder Minderfahrtkosten nicht verrechnet.

12. Fahrtkostenerstattung
Für Fahrtkosten werden den Teilnehmer*innen pauschal € 0,08 pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt, abzüglich einer Eigenbeteiligung von € 25,– erstattet und mit der Kursgebühr verrechnet. Die Ermittlung der Fahrtkosten erfolgt auf Grundlage einer automatischen Entfernungsberechnung zwischen Wohn- und Lehrgangsort. Bei notwendiger kurzfristiger Standortverlegung erfolgt keine neue Berechnung der Fahrtkosten. Keine Fahrtkostenerstattung gibt es für folgende Personengruppen/Kursarten:
• Teilnehmer*innen von Gastverbänden
• Kletterbetreuer*innen-Kurse ohne Übernachtung
• JDAV-Zusatzqualifikationen
• Familiengruppenleiterkurse
• Kinder
• eigens beantragte Kurse für Sektionen, Landesverbände und Gastverbände

13. Höhere Gewalt und schwierige Verhältnisse
Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Im Falle von höherer Gewalt können Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmer*innen gegen den Deutschen Alpenverein e. V. nicht geltend gemacht werden.
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der angegebenen Ausbildungsinhalte. Ggfls. müssen Inhalte auf die aktuellen Verhältnisse im (alpinen) Gelände angepasst werden. Auch in diesem Fall können keine Schadensersatzansprüche der Kursteilnehmer*innen gegen den Deutschen Alpenverein e. V. geltend gemacht werden.

14. Kursinhalte und Prüfungsordnungen
Die Kursinhalte, Prüfungsordnungen und Regelungen für Wiederholungsprüfungen richten sich nach den jeweils gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen des DAV.

15. Verlängerung der Lizenzen für Trainer*innen (außer Trainer*innen A) /Fachübungsleiter*innen/Familiengruppenleiter*innen
(Regelung Kursjahr 2023/2024)
Um die Gültigkeit einer Lizenz zu verlängern, ist spätestens alle vier Jahre die Teilnahme an einer Pflichtfortbildung notwendig. Ausgenommen sind Wanderleiter*innen. Kletterbetreuer*innen sind alle sechs Jahre fortbildungspflichtig. Trainer*innen A sind alle zwei Jahre fortbildungspflichtig. Die Zwei-, Vier- bzw. Sechsjahresfrist beginnt mit Ablauf des Kursjahres der Beendigung der Ausbildung bzw. mit dem Ablauf des Kursjahres, in dem zuletzt eine Pflichtfortbildung besucht wurde.
Fächerübergreifende Fortbildungen dienen nicht zur Lizenzverlängerung.
Versäumt ein*e Trainer*in/Fachübungsleiter*in/Familiengruppenleiter*in die Frist, so muss er/sie im folgenden Jahr zwei Fortbildungen besuchen. Eine davon kann eine fächerübergreifende Fortbildung sein; max. eine darf eine online Fortbildung (Webinar) sein. Ist eine Teilnahme aus wichtigen und nachweisbaren Gründen (beispielsweise Schwangerschaft, schwere Krankheit) auch im fünften (bzw. im dritten, bzw. im siebten) Jahr nicht möglich, kann auf Antrag eine Verlängerung der Fortbildungspflicht um ein Jahr vom Ressort Bildung genehmigt werden.
Es kann pro Lizenz nur eine Pflichtfortbildung frühestens alle drei Jahre besucht werden.

 

Deutscher Alpenverein e.V., Ressort Bildung, Anni-Albers-Str. 7, 80807 München, ausbildung@alpenverein.de