Trainer*innen, Fachübungsleiter*innen und Wanderleiter*innen müssen dem Gelände, in dem sie für andere verantwortlich unterwegs sind, auch bei ungünstigen Verhältnissen absolut gewachsen sein. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass sie ausgebildet und lizenziert werden für Touren, die etwa einen Schwierigkeitsgrad unter den Touren liegen, die als Beispiele für die Zulassung genannt sind.